Das Kostenrechtsänderungsgesetz (KostRÄG) hat am 18.12.2020 den Bundesrat passiert (Wir berichteten). Damit kann es nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten am 01.01.2021 in Kraft treten.
Dementsprechend ändern sich die Honorarsätze im Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG) ab dem neuen Jahr. Die Anpassungen für das Dolmetschen und Übersetzen in der Justiz hat der BDÜ Bundesverband in einer Handreichung übersichtlich zusammengestellt.