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Enttäuschend: Regierungsentwurf zur JVEG-Novellierung ignoriert Referentenentwurf und Marktanalyse

Es ist zum Haareraufen: Der von der Bundesregierung am 16. September 2020 vorgelegte Gesetzesentwurf zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) weicht entscheidend vom Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ab.

Die Hauptforderung des BDÜ besteht in der Streichung von § 14 (Vereinbarung der Vergütung) des JVEG. Der Referentenentwurf des BMJV kam dieser Forderung zwar nach, im Regierungsentwurf ist der genannte Paragraf jedoch unverständlicherweise wieder enthalten. Der Paragraf thematisiert sogenannte Rahmenvereinbarungen und ermöglicht es den Behörden, gesonderte Vereinbarungen über die zu gewährende Vergütung zu treffen, um so von den im JVEG festgelegten Honoraren abzuweichen. Die Höhe der gesondert vereinbarten Vergütung darf die nach diesem Gesetz vorgesehende Vergütung jedoch nicht überschreiten. Im Klartext: Dem Preisdumping werden Tür und Tor geöffnet. Des Weiteren werden im Regierungsentwurf die Ergebnisse der vom BMJV in Auftrag gegebenen Marktanalyse zum JVEG hinsichtlich marktüblicher Honorare ignoriert.

Der Regierungsentwurf zur Änderung des JVEG kann hier nachgelesen werden. Die aufgeführten Änderungen des JVEG sind Teil des Gesetzesentwurfs zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und beginnen auf Seite 23 des verlinkten PDF-Dokuments.

Beim nächsten Treffen der Referenten für die beeidigten und ermächtigten Übersetzer und Dolmetscher der BDÜ-Mitgliedsverbände im November werden wir unsere intensiven Bemühungen weiter koordinieren und den neuen Gegebenheiten anpassen. Wir bleiben am Ball.

Weitere Informationen: Meldung zur JVEG-Novellierung auf der BDÜ-Bundesseite


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