Zum 01.01.2023 ist das bundesweit geltende Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) in Kraft getreten.
Auf der Seite Beeidigung und Ermächtigung sind nun aktuelle Informationen zu den dadurch entstehenden Veränderungen im rheinland-pfälzischen Landesgesetz über Dolmetschende und Übersetzende in Justizangelegenheiten (LDÜJG) zu finden. Unter anderem finden Sie dort Informationen über die Beantragung einer Beeidigung bzw. Ermächtigung nach den neuen Regelungen sowie über die Übergangsregelungen für bisher erteilte Beeidigungen und Ermächtigungen.