Beeidigung und Ermächtigung
Für die Arbeit bei Gerichten und Notaren werden beeidigte Dolmetscher und ermächtigte Übersetzer eingesetzt.
Die Regelungen, Zugangsvoraussetzungen und Bezeichnungen variieren von Bundesland zu Bundesland. In Rheinland-Pfalz werden Dolmetscher allgemein beeidigt und Übersetzer ermächtigt. Zuständig dafür sind die Oberlandesgerichte Koblenz und Zweibrücken, je nach beruflicher Niederlassung oder Wohnsitz des Antragstellers.
Gültig sind die allgemeine Beeidigung und die Ermächtigung nicht nur im Landesgebiet Rheinland-Pfalz, sondern in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
Dolmetscher und Übersetzer bei Gericht oder beim Notar übernehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe. Sie sind dazu verpflichtet, Gesprochenes bzw. Geschriebenes treu und gewissenhaft von einer in die andere Sprache zu übertragen und dabei stets Verschwiegenheit zu bewahren.
Sind trotzdem noch Fragen offen? Unsere Referentin für beeidigte Dolmetscher und ermächtigte Übersetzer hilft gerne weiter.