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Wie arbeitet heute ein Sprachmittler?

Ein alter Beruf im Wandel der Zeiten


Übersetzen und Dolmetschen sind Tätigkeiten, die wir bereits aus dem Altertum kennen. Sie werden also schon lange ausgeübt, doch haben sie durch die zunehmende Globalisierung und die damit einhergehende internationale Kommunikation insbesondere in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts immens an Bedeutung gewonnen.

Dies führte dazu, dass sich heute der Beruf des professionellen Sprachmittlers herausgebildet hat. Ein reibungsloses Funktionieren des Informationsaustauschs in Wissenschaft, Technik, Wirtschaft, Politik und auf soziokulturellem Gebiet wäre ohne professionelle Sprachmittler heutzutage nicht mehr möglich.

Dolmetscher

Dolmetscher übernehmen die mündliche Übertragung von einer Sprache in eine andere. Sie übertragen gleichzeitig (Simultandolmetschen) oder zeitlich versetzt (Konsekutiv-, Gesprächs-, Verhandlungsdolmetschen), was sie hören.

Sprachmittler

Sprachmittler ist der Überbegriff für beide Berufsformen, Dolmetscher und Übersetzer. Ihr gemeinsames Merkmal ist die Kenntnis der Feinheiten und der kulturellen Hintergründe in den Sprachen und Fachgebieten, für die sie ausgebildet sind. 

Gebärdensprachdolmetscher

Gebärdensprachdolmetscher übertragen gesprochenen oder schriftlich fixierten Text aus der Lautsprache in die Gebärdensprache und umgekehrt.

Übersetzer

Übersetzer übernehmen die schriftliche Übertragung eines Textes von der Ausgangssprache 
in die Zielsprache. Von einem professionellen Übersetzer erhalten Sie eine funktionsgerechte und sachverständige schriftliche Wiedergabe Ihres Textes in einer anderen Sprache.

Beeidigte Dolmetscher

Beeidigte Dolmetscher werden zum Dolmetschen bei Gericht, beim Notar oder bei Behörden herangezogen.
Übrigens: Je nach Bundesland ist die Bezeichnung verschieden und kann z. B. ermächtigt/ beeidigt/ vereidigt/ bestellt lauten. In Rheinland-Pfalz heißt es „beeidigt“.

Ermächtigte Übersetzer

Ermächtigte Übersetzer sind darüber hinaus befugt, „beglaubigte“ Übersetzungen zur Vorlage bei Behörden und im internationalen Rechtsverkehr anzufertigen.
Übrigens: Je nach Bundesland ist die Bezeichnung verschieden und kann z. B. ermächtigt/ beeidigt/ vereidigt/ bestellt lauten. In Rheinland-Pfalz heißt es „ermächtigt“.

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