×

Informationen zur Beeidigung und Ermächtigung in Rheinland-Pfalz

Das neue Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG)

Zum 01.01.2023 ist das bundesweit geltende Gerichtsdolmetschergesetz in Kraft getreten (https://www.gesetze-im-internet.de/gdolmg/index.html).

Neubeeidigungen von sogenannten Gerichtsdolmetschenden, d. h. von Dolmetschenden, die nach § 185 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in Gerichtsverhandlungen eingesetzt werden, erfolgen seit Jahresanfang nach den Regelungen dieses Gesetzes.

Landesgesetz über Dolmetschende und Übersetzende in Justizangelegenheiten (LDÜJG)

Zum gleichen Datum ist auch das geänderte rheinland-pfälzische Landesgesetz über Dolmetschende und Übersetzende in Justizangelegenheiten in Kraft getreten. Es gilt seit Jahresbeginn für die allgemeine Beeidigung von „Dolmetschenden in Justizangelegenheiten für die mündliche Sprachenübertragung (auch Gebärdensprache) in gerichtlichen, staatsanwaltschaftlichen und notariellen Angelegenheiten außerhalb von Gerichtsverhandlungen“ sowie für die Ermächtigung von „Übersetzenden in Justizangelegenheiten für die schriftliche Sprachenübertragung in gerichtlichen, staatsanwaltschaftlichen und notariellen Angelegenheiten“.

Das rheinland-pfälzische Justizministerium hat aus Gründen der Einheitlichkeit für die Beeidigung von Dolmetschenden, die nicht für die Gerichte dolmetschen, wie auch für die Ermächtigung von Übersetzenden die Voraussetzungen des Gerichtsdolmetschergesetzes ins Landesrecht übernommen. Es gelten daher auch hier geänderte Qualifikationsanforderungen. Zudem laufen Beeidigungen und Ermächtigungen nach den neuen Regelungen nach fünf Jahren ab und müssen dann verlängert werden.

Beantragung von Beeidigung bzw. Ermächtigung nach neuen Regelungen

Alle Informationen zu den Voraussetzungen einer allgemeinen Beeidigung und Ermächtigung finden Sie auf den Webseiten der Oberlandesgerichte Koblenz und Zweibrücken:

 

Ob das OLG Koblenz oder das OLG Zweibrücken für Sie zuständig ist, erfahren Sie auf folgenden Seiten:

Übergangsregelungen für bisher erteilte Beeidigungen und Ermächtigungen

Alle bis zum Jahresende 2022 erfolgten Beeidigungen und Ermächtigungen gelten übergangsweise noch wie folgt fort:

  • Gerichtsdolmetschende können sich noch bis zum 31.12.2026 auf ihren bisherigen allgemein geleisteten Eid berufen. Danach ist für die Fortführung dieser Tätigkeit eine Neubeeidigung nach den Regelungen des Gerichtsdolmetschergesetzes erforderlich.
  • Für Übersetzende und für Dolmetschende im Justizbereich außerhalb des Gerichtsdolmetschergesetzes einschließlich der Gebärdensprachdolmetschenden endet die Übergangsfrist in Rheinland-Pfalz am 31.12.2028. Danach benötigen auch sie eine Neuermächtigung bzw. Neubeeidigung nach den neuen Bestimmungen.

Während dieser Übergangsfrist sind sie laut Auskunft des OLG Koblenz verpflichtet, ihre bisherige Bezeichnung und ihren bisherigen Stempel weiterzuführen.

Akuter Handlungsbedarf besteht noch nicht. Eine Neubeeidigung bzw. Neuermächtigung nach neuen Bestimmungen ist nicht sofort und jetzt erforderlich. Je nach den persönlichen Umständen kann es sinnvoll sein, mit der neuen Beeidigung bzw. Ermächtigung noch etwas zu warten, da diese nach jeweils fünf Jahren kostenpflichtig verlängert werden muss.

Mit der Zeit wird sich herauskristallisieren, wie die Anerkennung von Prüfungen und Nachweismöglichkeiten im Rahmen der neuen Regelungen gehandhabt wird. Der BDÜ Rheinland-Pfalz wird sich auf jeden Fall weiterhin dafür einsetzen, dass konkrete Qualifizierungsangebote geschaffen werden.

Neuer Hinweis in Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Länder

Ob Dolmetschende bzw. Übersetzende nach Bundes- oder nach Landesrecht beeidigt oder ermächtigt wurden und ob gegebenenfalls ein Verlängerungsantrag gestellt wurde, wird nun auch in der bundesweiten Datenbank der Justizdolmetscher und -übersetzer angezeigt (https://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/).

 

Weitere Informationsquellen

 

Informationen für BDÜ-Mitglieder im internen Forum MeinBDÜ (Downloadbereich → §-Dolmetscher und -Übersetzer):

  • Übersicht über die Beeidigungsregelungen der verschiedenen Bundesländer
  • Anforderungen an die Sprachkompetenz von in der Justiz tätigen Übersetzern
  • Leitlinien und Merkblätter für Urkundenübersetzungen
  • Handreichungen und Muster für die Abrechnung nach JVEG, Argumentationshilfen und Muster für Beschwerden sowie eine Sammlung von Urteilen zum JVEG

nach oben

RP

facebook

BDÜ

bdue linkedin twitter facebook youtube mybdue
×