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BDÜ-Info an Gerichte: Schutz für Gerichtsdolmetscher

Aktuell dreht sich auch beim BDÜ Rheinland-Pfalz viel um die angestrebte Rückkehr zur „Normalität“ im Berufsleben und wie wir die Verbandsmitglieder am besten dabei unterstützen können.

An sozusagen vorderster Front, mit dem größten Ansteckungsrisiko, stehen die Gerichtsdolmetscher. Hier hat sich ganz kurzfristig eine Möglichkeit aufgezeigt, wie Gerichtsverfahren durchgeführt und gleichzeitig der Schutz der BDÜ-Mitglieder bestens sichergestellt werden kann!

Mit Personenführungsanlagen, wie sie bislang vor allem in Museen verwendet werden, können nach der inzwischen erfolgten Wiederaufnahme des Sitzungsbetriebs bei den Gerichten mögliche Ansteckungsgefahren in den Gerichtssälen für die Gerichtsdolmetscher und die anderen Verfahrensbeteiligten erheblich reduziert werden.

Wie das genau funktioniert und welche Aspekte dabei zu beachten sind, hat der BDÜ in einer wahrscheinlich einzigartigen Handreichung zusammengestellt und in Rheinland-Pfalz neben seinen als Gerichtsdolmetschern tätigen Mitgliedern auch allen Oberlandesgerichten, Landgerichten und Amtsgerichten zur Verfügung gestellt. Dabei ist er bereits auf sehr positive Resonanz gestoßen.


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RP

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