×

Novellierung des JVEG bleibt für Übersetzer und Dolmetscher unzufriedenstellend

Ende September wurde der Regierungsentwurf für das Kostenrechtsänderungsgesetz (KostRÄG 2021) vorgelegt, in dem allerdings weder die Ergebnisse der Studie zu marktüblichen Honoraren, noch die im Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums noch vorhandene Streichung des problematischen § 14 (Rahmenvereinbarungen) berücksichtigt wurden (Wir berichteten).

Am gestrigen 27. November wurde der Regierungsentwurf nun vom Bundestag und anschließend vom Bundesrat angenommen. Leider ist das Ergebnis – trotz überwiegend positiver, zustimmender Rückmeldungen – ernüchternd.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Vergütungssätze für Dolmetscher steigen einheitlich auf 85 Euro/Stunde (bisher 70 bzw. 75 Euro). Eine Unterscheidung zwischen Simultan- und Konsekutivdolmetschleistung entfällt.
  • § 14 verbleibt im Gesetz.
  • Die Honorare für Übersetzer steigen wie folgt:
    • Grundhonorar für editierbare Texte: 1,80 (bisher 1,55) Euro/Zeile
    • erhöhtes Honorar für nicht editierbare Texte: 1,95 (bisher 1,75) Euro/Zeile
    • Bei besonders erschwerten Texten: Grundhonorar für editierbare Texte: 1,95 (bisher 1,85) Euro/Zeile
    • Bei besonders erschwerten Texten: erhöhtes Honorar für nicht editierbare Texte: 2,10 (bisher 2,05) Euro/Zeile

Weitere Informationen: Meldung zum Beschluss der JVEG-Novellierung auf der BDÜ-Bundesseite


nach oben

RP

facebook

BDÜ

bdue linkedin twitter facebook youtube mybdue
×